Kautionskonto

Das Bild zeigt verschiedene Euro-Scheine

Christoph Meinersmann auf Pixabay

Mietkautionskonto – Gesetzesfalle möglich

Wer Miet-Kautionen auf dem eigenen privaten Girokonto bzw. eventuell dem extra angelegten Mieteinnahmenkonto verwaltet, riskiert rechtliche Probleme: Nach § 551 BGB müssen Mietkautionen getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden.

Die Hausbanken nehmen Extra-Kautionskonten ungerne an, denn dann liegen da eventuell auf einem Konto 1.500 Euro für die nächsten 5 Jahre. Und diese 1.500 Euro werden durch die laufenden Kontogebühren immer weniger. Jedoch muss der Vermieter später wieder 1.500 Euro zurückzahlen.

Privatvermieter können aber mit heykaution.de kostenfrei ein eigenes Kautionskonto anlegen. Und hier können dann beliebig viele private Mieter eingetragen werden. Es soll zukünftig sogar Guthabenzinsen geben,

heykaution.de arbeitet mit den Volksbanken zusammen.
Einfach mal schauen unter heykaution.de.

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